Altölverordnung

Informationen für Endverbraucher zu Rücknahmepflichten nach § 8 Abs. 1a AltölVO und § 8 Abs. 3 AltölVO.

Gemäß Altölverordnung sind wir verpflichtet, gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle sowie Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle zur ordnungsgemäßen Entsorgung kostenlos anzunehmen.


Sie können daher gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle, Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle zur ordnungsgemäßen Entsorgung kostenlos an uns übersenden (Versandkosten trägt der Käufer):

Bernd Engel
Civitatenweg 6
02747 Herrnhut

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