Kann man im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit sein Auto behalten?

Wer über längere Zeit arbeitslos ist, kann Bürgergeld beantragen, wenn das Arbeitslosengeld I ausläuft. Das Bürgergeld dient als Grundsicherung und soll Menschen, die nicht erwerbstätig sind, finanziell unterstützen. Wer über größere Vermögenswerte verfügt, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld. Er muss die Vermögenswerte erst aufbrauchen, bevor er eine Grundsicherung beziehen kann.
Die Betroffenen müssen jedoch nicht ihren gesamten Besitz verbrauchen, da beim verwertbaren Vermögen Freibeträge gelten. Zu den Vermögenswerten gehört auch das Auto. Ob Betroffene bei einer längeren Arbeitslosigkeit ihr Auto behalten können, hängt von dessen Restwert ab.
Wie teuer ein Auto bei Bürgergeld maximal sein darf
Ein Auto dient zur Sicherung der Mobilität und macht vor allem Menschen auf dem Land bei einer schlechten Verkehrsanbindung unabhängig und flexibel. Es kann von beruflichem Nutzen sein, gerade dann, wenn eine potenzielle Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur schwer erreichbar ist. Ein Auto kann bei verschiedenen Berufen auch verlangt werden, wenn es vom Arbeitgeber nicht gestellt wird.
Für viele Menschen, die arbeitslos sind, kann ein Auto eine wichtige Voraussetzung sein, wieder in Arbeit zu kommen. Das Jobcenter darf jemandem, der arbeitslos ist und einen Antrag auf Bürgergeld stellt, nicht grundsätzlich das Auto wegnehmen. Ob der Betroffene sein Auto verkaufen muss, hängt vom Restwert des Fahrzeugs ab.
Ein Auto darf laut Ansicht des Bundessozialgerichts einen Restwert von maximal 7.500 Euro haben. Hat ein Auto einen höheren Restwert, kann das Jobcenter den Besitzer auffordern, es zu verkaufen. Vom Verkaufserlös kann sich der Betroffene einen Gebrauchtwagen mit einem geringeren Restwert kaufen. Den Differenzbetrag muss er als Lebensunterhalt verwenden.
Tipp: Beziehen in einer Bedarfsgemeinschaft mehrere Menschen Bürgergeld, darf jede dieser Personen ein Auto besitzen, dessen Restwert 7.500 Euro nicht übersteigt. Nach § 12 Absatz 3 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) darf ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Person nicht als Vermögen berücksichtigt werden.
Schutz der Mobilität der Betroffenen
Es ist zwar grundsätzlich möglich, dass in einer Bedarfsgemeinschaft jede Person ein Auto bis zu einem Restwert von 7.500 Euro besitzt, doch ist es nicht möglich, dass zwei Personen in einer Bedarfsgemeinschaft gemeinsam ein Auto mit einem höheren Restwert nutzen. Der Freibetrag kann nicht für die Nutzer eines Autos addiert werden.
Auch wenn es gilt, die Mobilität von Empfängern von Bürgergeld zu schützen, kann das Jobcenter nicht jedem, der Bürgergeld bezieht, ein Auto bezahlen. Wer noch kein Auto hat, kann vom Jobcenter ein Darlehen für ein Auto bekommen, wenn er einen Antrag stellt. Er muss im Antrag nachvollziehbar begründen, dass ein Auto für ihn von beruflichem Nutzen ist.
Das Jobcenter prüft den Antrag und entscheidet im Einzelfall, ob und in welcher Höhe ein Darlehen gewährt wird. Leistungen zum Thema Auto kann das Jobcenter zusätzlich zur Grundsicherung für verschiedene Zwecke gewähren:
- Darlehen zum Kauf eines Gebrauchtwagens
- Kostenübernahme für die Haftpflichtversicherung
- Darlehen für Autoreparatur
Auch dann, wenn eine Reparatur des Autos erforderlich ist, müssen Empfänger von Bürgergeld einen Antrag auf ein Darlehen beim Jobcenter stellen und begründen, dass sie das Auto benötigen, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.
Tipp: Darlehen für den Kauf oder die Reparatur eines Autos sowie die Kostenübernahme für die Haftpflichtversicherung werden vom Jobcenter auch für die sogenannten Aufstocker gewährt. Als Aufstocker gelten Menschen, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld Bürgergeld beziehen, da das Arbeitslosengeld nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Modalitäten für das Darlehen des Jobcenters
Liegen die Voraussetzungen vor, kann das Jobcenter ein zinsloses Darlehen für ein Auto oder eine Reparatur gewähren. Es ist generell nicht möglich, ein neues oder teures Auto mit dem Darlehen zu finanzieren. Das Jobcenter entscheidet, welcher Betrag im konkreten Fall angemessen ist.
Das Jobcenter gewährt ein zinsloses Darlehen, das in Höhe von 10 Prozent des Regelsatzes zurückgezahlt werden muss.
Kostenübernahme für den Führerschein bei Bürgergeld durch das Jobcenter
Der Führerschein ist für verschiedene Arbeitsverhältnisse, beispielsweise beim Liefer- oder Pflegedienst, Grundvoraussetzung. Er kann die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich erhöhen. Wer Bürgergeld bezieht und noch keinen Führerschein hat, kann einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter stellen. Er muss auch hier begründen, dass er einen Führerschein benötigt, um die Aussichten auf eine Arbeitsstelle zu verbessern.
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss oder die Kostenübernahme für den Führerschein besteht nicht. Nur dann, wenn das Jobcenter nachvollziehen kann, dass der Führerschein für den Betroffenen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht, kann es die Kosten übernehmen.
Gute Chancen auf eine Kostenübernahme für den Führerschein durch das Jobcenter bestehen, wenn der Antragsteller bereits eine Stellenzusage nachweisen kann, die einen Führerschein voraussetzt.
Nachforschungen des Jobcenters in begründeten Einzelfällen
Wer einen Antrag auf Bürgergeld stellt, muss im Antrag den Wert des Fahrzeugs angeben. Es handelt sich um den Restwert, den das Fahrzeug bei Antragstellung noch hat. In begründeten Einzelfällen kann das Jobcenter bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle nachfragen, ob der Antragsteller ein Auto besitzt. Ein Grund für solche Nachfragen sind Zweifel an den Angaben des Antragstellers.