Bares Geld für Ihr E-Auto: Alles, was Sie zur THG-Quote wissen müssen

Bares Geld für Ihr E-Auto: Alles, was Sie zur THG-Quote wissen müssen

Quelle: Foto von Stephan Schwebe auf Unsplash https://unsplash.com/de/fotos/eine-frau-pumpt-benzin-in-ihr-auto-eUxgD-F2gNU

Was ist die THG-Quote eigentlich? Ein Blick hinter die Kulissen

Um die THG-Quote zu verstehen, muss man einen Blick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen werfen, die auch unsere Branche betreffen. Der Gesetzgeber hat Mineralölunternehmen verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe schrittweise zu senken. Das Ziel ist klar: Der Ausstoß von Treibhausgasen im Verkehrssektor soll reduziert werden.

Da Mineralölkonzerne diese ambitionierten Ziele allein durch den Verkauf von Diesel und Benzin oft nicht erreichen können, hat der Gesetzgeber ein marktwirtschaftliches Instrument geschaffen: den Emissionshandel.

Hier kommen Sie als E-Auto-Fahrer ins Spiel. Da Ihr vollelektrisches Fahrzeug keine direkten Emissionen ausstößt, sparen Sie im Vergleich zu einem Verbrenner CO2 ein. Diese Einsparung können Sie sich „zertifizieren“ lassen. Mineralölunternehmen kaufen Ihnen diese Zertifikate ab, um damit ihre eigene Bilanz auszugleichen und Strafzahlungen zu vermeiden.

Vereinfacht gesagt: Die THG-Quote ist eine Umverteilung von Ressourcen. Wer CO2 ausstößt, zahlt; wer CO2 einspart, wird belohnt.

Wer ist berechtigt? Die Voraussetzungen

Das Geld liegt bereit, doch nicht jedes Fahrzeug mit einem Stecker ist auch qualifiziert. Hier herrscht oft Verwirrung. Damit Sie die THG Quote beantragen können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Reine Elektrofahrzeuge (BEV): Die Quote gibt es nur für batterieelektrische Fahrzeuge. Plug-in-Hybride, die sowohl tanken als auch laden, sind seit 2023 nicht mehr berechtigt, da sie theoretisch auch rein fossil gefahren werden können.
  2. Fahrzeugklasse: Es muss sich um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug handeln. Das betrifft in erster Linie PKW der Klasse M1. Aber auch E-Transporter, E-LKW und E-Busse sind qualifiziert – ein wichtiger Punkt für Gewerbetreibende!
  3. Zweiräder: Auch E-Motorräder und E-Roller sind quotenberechtigt, sofern sie zulassungspflichtig sind – also über 45 km/h fahren und ein großes Kennzeichen tragen. Das kleine Versicherungskennzeichen reicht hierfür nicht aus.
  4. Halter-Eintrag: Das Geld bekommt die Person oder Firma, die im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist. Es spielt keine Rolle, ob das Auto gekauft, geleast oder finanziert ist.

Wie viel Geld gibt es? Eine Frage des Marktes

Hier ist Ehrlichkeit gefragt. In der Werbung liest man oft von „bis zu 400 Euro“. Diese Summen waren im Jahr 2022 durchaus realistisch. Aktuell hat sich der Markt jedoch beruhigt und die Erlöse sind gesunken. Realistisch sind derzeit Beträge zwischen 80 und 150 Euro pro Fahrzeug und Jahr.

Warum schwankt der Preis so stark?

Der Preis der THG-Quote wird nicht vom Staat festgelegt, sondern bildet sich am Markt durch Angebot und Nachfrage. Er hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Der Strommix: Je „grüner“ der deutsche Strom ist, desto mehr CO2 spart ein E-Auto rechnerisch ein. Wird – wie zuletzt – wieder mehr Kohle verstromt, sinkt die rechnerische Einsparung und damit der Wert des Zertifikats.
  • Biokraftstoffe: Mineralölkonzerne können ihre Quote auch erfüllen, indem sie Biokraftstoffe beimischen. Wenn viel günstiger Biodiesel importiert wird, sinkt die Nachfrage nach den Zertifikaten der E-Autofahrer.

Lassen Sie sich also nicht von Lockangeboten blenden, die mit unrealistischen Summen werben. Ein seriöser Anbieter nennt Ihnen realistische Marktpreise oder bietet transparente Modelle an.

Der Weg zur Prämie: So funktioniert die Beantragung

Sie können Ihre THG-Quote nicht direkt beim Mineralölkonzern oder beim Umweltbundesamt (UBA) einreichen. Dafür ist der Verwaltungsaufwand für die Behörden zu groß. Es haben sich sogenannte „Zwischenhändler“ oder „THG-Anbieter“ etabliert. Diese sammeln Tausende von Fahrzeugscheinen, lassen diese bündeln und zertifizieren und verkaufen das Paket dann an die quotenpflichtigen Industrieunternehmen.

Der Prozess für Sie ist denkbar einfach und dauert meist nur wenige Minuten:

  1. Anbieter wählen: Es gibt Hunderte Plattformen, von großen Automobilclubs über Stromversorger bis hin zu spezialisierten Start-ups.
  2. Registrierung: Sie laden ein Foto oder einen Scan Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I auf der Plattform hoch.
  3. Geduld haben: Der Anbieter prüft die Daten und leitet sie an das Umweltbundesamt weiter. Das Amt prüft, ob für dieses Fahrzeug in diesem Jahr schon eine Quote beantragt wurde. Dieser behördliche Prozess kann leider oft mehrere Monate dauern.
  4. Auszahlung: Sobald das Zertifikat da ist und verkauft wurde, überweist der Anbieter Ihnen Ihren Anteil abzüglich einer Dienstleistungsgebühr.

Flexibel oder Fix? Welches Modell passt zu Ihnen?

Bei der Wahl des Anbieters stoßen Sie meist auf zwei Auszahlungsmodelle. Welches für Sie besser ist, hängt von Ihrer Risikobereitschaft ab:

  • Der Fix-Betrag: Der Anbieter garantiert Ihnen eine feste Summe, die oft innerhalb weniger Wochen ausgezahlt wird.
    • Vorteil: Planungssicherheit und schnelle Auszahlung.
    • Nachteil: Steigt der Marktpreis später im Jahr, profitieren Sie nicht davon.
  • Der Flex-Betrag: Der Anbieter verspricht, das Maximum herauszuholen und beteiligt Sie prozentual am Verkaufserlös, z.B. indem 85% des Erlöses an Sie gehen.
    • Vorteil: Chance auf eine höhere Auszahlung bei gutem Marktverlauf.
    • Nachteil: Das Risiko sinkender Preise tragen Sie mit. Zudem müssen Sie warten, bis das Zertifikat tatsächlich verkauft ist.

Wichtig für Gewerbekunden und Flottenbetreiber

Während die THG-Quote für Privatpersonen ein netter Bonus ist, kann sie für Unternehmen mit Fuhrpark ein echter Wirtschaftsfaktor sein. Haben Sie fünf E-Transporter und drei E-PKW im Betrieb? Dann summieren sich die Beträge schnell auf einen vierstelligen Betrag pro Jahr.

Achtung bei der Steuer:

  • Privatpersonen: Nach aktueller Auffassung der Finanzbehörden gilt die THG-Prämie für Privatfahrzeuge als „nicht steuerbar“. Sie müssen das Geld also in der Regel nicht in der Einkommensteuererklärung angeben.
  • Unternehmen: Hier sieht es anders aus. Die Einnahmen aus der THG-Quote sind Betriebseinnahmen und müssen entsprechend verbucht und versteuert werden. Sprechen Sie hierzu unbedingt mit Ihrem Steuerberater.

Fristen und Fahrzeugwechsel: Was Sie beachten müssen

Die THG-Quote wird immer für ein Kalenderjahr beantragt. Die Frist endet in der Regel am 15. November des jeweiligen Jahres. Wer bis dahin nicht beantragt hat, verliert den Anspruch für das laufende Jahr – das Geld verfällt bzw. geht an den Staat.

Zudem gibt es die Quote pro Fahrzeug und Jahr nur einmal. Wenn Sie Ihr E-Auto beispielsweise im Mai verkaufen und die Quote bereits beantragt haben, darf der neue Besitzer sie für dieses Jahr nicht noch einmal beantragen. Umgekehrt gilt: Kaufen Sie im Dezember einen gebrauchten Stromer, für den der Vorbesitzer die Prämie schon kassiert hat, gehen Sie für dieses Jahr leer aus. Fragen Sie beim Gebrauchtwagenkauf also ruhig nach.

Fazit: Nutzen Sie Ihre Rechte am Energiemarkt

Als Experten für Energie wissen wir: Effizienz lohnt sich. Egal, ob Sie effizientes Heizöl nutzen, sparsamen Diesel tanken oder elektrisch fahren – es ist wichtig, die vorhandenen Ressourcen und Förderungen optimal zu nutzen.

Die THG-Quote ist kein geschenktes Geld, sondern eine Vergütung für Ihren aktiven Beitrag zur Emissionsminderung. Sie ist ein legitimes Markinstrument, das die Brücke zwischen fossiler und elektrischer Welt schlägt. Lassen Sie diesen Anspruch nicht verfallen. Prüfen Sie Ihren Fahrzeugschein, suchen Sie sich einen seriösen Partner und senken Sie so die Betriebskosten Ihrer Mobilität – ganz gleich, welcher Motor Ihr Fahrzeug antreibt.

 

Öl Engel Team

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